Checkliste Elternunterhalt

Checkliste für das erste Beratungsgespräch zum Elternunterhalt

Wenn Sie befürchten (müssen), auf Elternunterhalt (z. B. durch das Sozialamt) in Anspruch genommen zu werden, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Relevant ist einerseits die korrekte Ermittlung des Einkommens unter Berücksichtigung der anzuerkennenden Ausgaben und andererseits die Höhe des Vermögens!

Die nachfolgenden Punkte helfen Ihnen auch, ein erstes Beratungsgespräch bei uns entsprechend vorzubereiten:

  • Termin für die Rechtsberatung vereinbaren (Tel.: 02304/20060 oder info@kanzlei-gms.de)
  • gegebenenfalls Beratungshilfeberechtigungsschein beim Amtsgericht beantragen (dafür sind u.a. Einkommensnachweise und Belege zu den Ausgaben (Miete etc.)  notwendig) oder ggfs. Rechtschutzunterlagen kopieren (oft ist ein erstes Beratungsgespräch in den sog. Familien- oder Privattarifen versichert)
  • Nachweise über das eigene laufende Einkommen sowie des Partners kopieren, am Besten die letzten 12 Gehaltsabrechnungen und den letzten Steuerbescheid;
  • bei Selbständigen: die letzten Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Bilanzen für 3 vollständige Kalenderjahre und die letzten 3 Steuerbescheide
  • Aufstellung über die laufenden Kosten (z. B. Miete, Versicherungen, Kreditraten, Energiekosten pp.) anfertigen
  • Nachweise zu den Ausgabepositionen kopieren und mitnehmen, also zB.
    • Kreditverträge (wichtig: Aufteilung in Zins –und Tilgung) und Kontoauszüge,
    • Lebensversicherungsverträge, Sparverträge, Rentenversicherungsverträge,
    • Nachweise über Kindesunterhaltszahlungen etc.
  • aktuelle Kontostände sämtlicher Konten, Depots etc.  festhalten und Nachweise kopieren
  • aktuelle Nachweise über die Höhe von Kapitallebensversicherungen mitnehmen
  • bei Eigentum: Kaufvertrag, Kreditunterlagen, Grundbuchauszug  etc. kopieren
  • Soweit Eigentum von Eltern pp. übertragen wurde: evtl. Nießbrauchs- und Wohnungsrechtbestellungsverträge mitnehmen,
  • Mitteilungen über die (voraussichtliche) Altersrente kopieren,
  • Nachweise über aktuellen Schulbesuch, Studium etc. der eigenen Kinder
  • falls Besonderheiten in Betracht kommen: Nachweise über Unterhaltsrückstände der berechtigten Person aus der Vergangenheit, Mißhandlungen, Kontaktabbruch etc.
  • Fragen und sonstigen Klärungsbedarf notieren, angefertigte Aufstellungen und Kopien zum Beratungstermin mitnehmen

Unser Service für Sie: über den nachfolgenden Link können Sie die Checkliste ausdrucken oder speichern: Checkliste laden

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