Fiktive Schadensabrechnung beim Verkehrsunfall

Bundesgerichtshof (BGH) zur fiktiven Schadensberechnung

Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein Fahrzeug, dass zum Unfallzeitpunkt bereits knapp 5 Jahre alt war. Die alleinige Haftung des Unfallgegners war unstreitig. Es ging somit ausschließlich um die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes durch die gegnerische Versicherung.

Wer als Unfallgeschädigter darauf verzichtet, sein Fahrzeug reparieren zu lassen, kann sich auch den Nettobetrag des gutachterlich oder durch Kostenvoranschlag festgestellten Schadensbetrages auszahlen lassen.

Der BGH entschied nunmehr aktuell mit Urteil vom 25.09.2018 (Az. VI ZR 65/18), dass sich der Unfallgeschädigte für den Fall der fiktiven Abrechnung unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht auf die günstigste Werkstatt im Umkreis verweisen lassen muss. Dies gilt selbst dann, wenn das Sachverständigengutachten bereits die mittleren ortsüblichen Sätze nicht markengebundener Fachwerkstätten zugrunde gelegt hatte.

Auch Aufschläge auf die Kosten für Ersatzteile muss die gegnerische Versicherung laut BGH nicht zahlen.

Im Bereich der fiktiven Schadensberechnung muss sich der Geschädigte somit ggf. erhebliche Abzüge von dem gutachterlich festgestellten Schadenbetrag gefallen lassen, wenn die gegnerische Versicherung den Geschädigten auf eine mühelos und ohne weiteres zugängliche freie Fachwerkstatt verweist, die eine sach – und fachgerechte Reparatur, welche dem Standard einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, gewährleistet.

Diese Einschränkung gilt hingegen nicht für Fahrzeuge, die zum Unfallzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre waren. Bei einem älter als 3 Jahre alten Fahrzeug kann eine solche Verweisung unzumutbar sein, wenn das Unfallfahrzeug nachweislich scheckheftgepflegt war und somit immer in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde.

Selbstverständlich ist eine Verweisung auch dann unzulässig, wenn der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren lässt und die Reparaturrechnung bei der gegnerischen Versicherung einschließlich Mehrwertsteuer geltend macht.

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