Anwaltskosten des Kindes als dessen Sonderbedarf
Wer bezahlt die Anwaltskosten, die dem volljährigen Kind entstehen, weil der Kindesunterhalt ab Volljährigkeit geklärt werden muss? Befinden sich der oder die Unterhaltsschuldner in Verzug, stellen die Anwaltskosten einen sogenannten Verzugsschaden dar und sind zusätzlich zu übernehmen. Da es sich bei dem Unterhaltsanspruch und dessen Berechnung allerdings um einen rechtlich komplizierten Anspruch handelt, verhält es…